Warnung vor der Projektarbeit über Corporate Weblogs
1. Januar 2007 von Michael | Webmaster/CMS/Blog
4 Studentinnen der Rheinischen Fachhochschule Köln haben eine Projektarbeit über Corporate Weblogs geschrieben, Download (PDF, 7MB) (Download wurde entfernt).
Ich habe die ersten Seiten der Arbeit mehr oder weniger überflogen. Sie macht oberflächlich einen guten Eindruck, liest man sich allerdings weiter ein, so werden manche Punkte meines Erachtens nicht richtig dargestellt.
Bei einer Passage hat es mich aber eben fast vom Stuhl gehauen und ich musste dreimal nachlesen, und zwar diese von Seite 38, wo zuvor noch Archiv-Blogs erklärt wurden:
Archivierung deutschsprachiger Blogs:
Der Law-Blog
Dieser Weblog, gegründet von Udo Vetter, stellt ein umfassendes Archiv deutschsprachiger Blogs zur Verfügung (siehe Abb. 22). Ein thematisch zutreffender Blog kann innerhalb des Law-Blogs bis zu 20.000 verschiedene Beiträge chronologisch archivieren. Der Law-Blog wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Bloggern ihre Beiträge an einem zentralen Punkt zu speichern. Neben einer Informationsvermittlung soll der Law-Blog auch eine Diskussionsplattform für angesprochene Themen sein. Die Betreiber des Law-Blogs weisen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass detaillierte Rechtsfragen im Law-Blog nicht geklärt werden können, ergo Angaben innerhalb des Blogs die Konsultation eines Rechtsanwaltes nicht ersetzen.
Es wird dabei auf den Lawblog-Beitrag Textdiebe verwiesen. Sorry, aber aber das ist schlichtweg falsch. Lawblog hat in dem Artikel nur das Impressum eines (mittlerweile aufgelösten) Blogs zitiert und dazu Stellung bezogen. Dieses Archiv-Blog hatte unzählige Weblog-Inhalte unerlaubt bei sich gelistet, ich berichtete darüber am 08.05.2006 unter Dreister Content-Klau.
Als Einleitung werden auf Seite 38 Archiv-Blogs erklärt:
Archivblogs sind innerhalb von manchen Corporate Blogs verankert. Wie der Name schon sagt, archivieren diese Blogs die bereits bestehenden, um so eine ideale Informationsvermittlung zu ermöglichen. (…)
Nochmal: Diese sog. „Archiv-Blogs“ eignen sich unbefugt Content an (z.B. über RSS-Feeds) um dann z.B. über Anzeigenschaltung Geld zu verdienen, dies hat nichts mit Corporate Blogs zu tun.
Diese Falschaussagen zeigen, dass in keinster Weise gut recherchiert wurde. Ich habe mir diese Arbeit jetzt nicht mehr weiter angesehen, weiß also nicht ob noch weitere Hämmer enthalten sind.
11 Comments:
1
Wini
1. Januar 2007, 21:51
Ich weiß ja wieso ich dich zu meiner Blogroll hinzugefügt habe. Das gleiche hab ich mir auch gedacht. Hatte mir dir Arbeit heruntergeladen und ausgedruckt. Weil meine Frau sich diesen komischen Film mit mir ansehen wollte, dachte ich mir da hab ich was zum Lesen. Und ich musste auch ganz schön staunen als ich das mit dem Law Blog gelesen habe.
Ich finde es zwar toll dass jemand eine Arbeit zu dem Thema schreibt, aber bei solchen Unwahrheiten stellt es mir die (nicht vorhandenen) Rückenhaare auf.
2
Frank
1. Januar 2007, 22:15
Habe das heute auch gelesen und mich über den Schrieb insgesamt gewundert. Nun gut, es soll eine Bestandsaufnahme sein… Mehr als das Zusammentragen einzelner Blogeinträge isses dann ja auch nich geworden.
3
Frank Helmschrott
1. Januar 2007, 22:16
Auweia wie peinlich. Ich hab diese Studie noch nicht gelesen, hab aber durch einige andere Blogs im Reader davon Wind bekommen. Aber wenn das so ist, dann kann ich das getrost ja noch ne Weile nach hinten rausschieben ;)
4
Bernd Schmitz
2. Januar 2007, 1:11
Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Die Studenten sind informiert und werden diesen Fehler beheben. Allerdings ist es nicht fair aus diesem Fehler die ganze Arbeit als schlecht darzustellen. Ich bin eher froh über diesen Geschichte, ist der Fehler doch in der Blogosphäre entdeckt worden und kann kurzfristig elimiert werden. Ich finde nur den Tonfall etwas zu heftig. Trotzdem Danke.
Ich werde sofort den Download rausnehmen, bis der Fehler behoben ist.
5
Wini
2. Januar 2007, 2:22
Also da muss ich Michael schon in Schutz nehmen.
Diplomatischer geht es ja wohl nicht.
6
Jochen Lillich
2. Januar 2007, 15:17
Wini, der Fazit
Diese Falschaussagen zeigen, dass in keinster Weise gut recherchiert wurde.
stellt aber die gesamte Arbeit in Frage, was auch ich nicht wirklich „diplomatisch“ finde.
7
Bernd
2. Januar 2007, 16:25
Ich finde es schade, wenn durch einen (ich betone) EINEN Fehler, die ganze Arbeit eine Gefahr darstellt. Diese Arbeit ist keineswegs oberflächlich. Die Frage ist natürlich,wer ließt das? Die Ausarbeitung hat sicher nicht den Anspruch, dass es sich um eine Abhandlung für Experten handelt, sondern es ist eine Informationen, die für den „normalen“ Betriebswirten, Unternehmer oder Internet-Interessierten erstellt wurde. Diesen Zweck erfüllt die Arbeit sehr gut.
8
Schnatty
2. Januar 2007, 18:00
Völlig überzogen diese Kritik und in dieser Form nicht akzeptabel!
Vielleicht sollte man auch mal vor den Fähigkeiten in Rechtschreibung und Grammatik des Blog-Betreibers warnen. Steht doch im Impressum „Beruflich bin als Qualitätsmanager in einem mittelständischen Medizintechnik-Unternehmen in München tätig, was sehr gerne mache.“ Darin stecken nicht nur EIN, sondern gleich ZWEI Fehler!
9
Michael (Author)
2. Januar 2007, 19:57
Nun, ich bin der Meinung, dass ein solcher Fehler in einer Arbeit wie dieser nicht vorkommen darf, und wir sprechen hier ja nicht von Rechtschreibfehlern, Copy&Paste-Fehler o.ä., sondern es wurde ja gleich eine neue Weblog-Kategorie für Corporate Blogs geschaffen.
Ich musste bzw. muss daher davon ausgehen, dass evtl. noch weitere solche Ausrutscher enthalten sind, daher erstmal die Warnung, einfach auch damit Leser diesen Artikel sehr viel skeptischer lesen und nicht alles als bare Münze nehmen.
Bei meinem gestrigen Überfliegen waren mir übrigens noch weitere, kleine Fehler und missverständlich ausgedrückte Passagen aufgefallen, die ich aber hier nicht breittreten möchte.
@Schnatty, die habe ich extra wegen Dir eingebaut :-) Wäre schön, wenn Kritik nicht anonym kommt, ich werde zukünftige Kommentare in diesem Beitrag hier löschen, wenn sich diese nicht auf eine Person zuordnen lassen (d.h. kein voller Name oder kein Link auf Webseite mit Impressum).
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Frank
3. Januar 2007, 11:01
Lieber Michael,
nach nochmaliger Durchsicht der Areit, könnte man sehr wohl auf die Idee kommen, dass wir her über einen „Copy&Paste-Fehler“ sprechen.
11
Quix0r
8. Januar 2007, 15:22
Hmmm, wie schade, dass die Arbeit entfernt wurde. Ich hätte sie mir gerne kritisch durchgelesen. Ich will nicht sagen, dass ich Rechtschreibefehler dann anschließend breittreten will, sondern einfach nur, um mir selber ein Bild machen zu können.
@Michael: Ich hoffe, dass meine Nickname/EMail/Webseiten-Kombination ausreichend auf eine einzige Person rückschließen läßt?
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