Software Guide

Die besten Tipps, Anleitungen und Downloads

Ihre Werbung auf Software Guide

Sie möchten in dieser Box oder an anderer Stelle dieser Webseiten eine Werbung schalten? Sehen Sie sich dazu am besten einfach mal die verschiedenen Möglichkeiten an.


Screenshot in der c’t

18. September 2007 von Michael | Intern

In der aktuellen Ausgabe 20/2007 der Computerzeitschrift c’t wurde auf der Seite 87 vom Software Guide ein ca. 6 cm x 11 cm großer Screenshot des Artikels Im Briefkasten gefunden abgedruckt mit dem Kommentar „Manche nehmen die Diskussion um die heimliche Online-Durchsuchung mit Galgenhumor“ :) Der c’t-Artikels geht übrigens darauf ein, wie Herr Schäuble PCs online durchsuchen lassen will.

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise darauf, ich hätte nie damit gerechnet, dass das Software-Guide-Blog jemals mit einem Screenshot in der c’t landet. Noch lieber wäre mir natürlich gewesen, es wäre ein Artikel mit Content von mir gewesen, denn das Foto mit dem Zettel, der „im Briefkasten gefunden wurde“, hatte ich von einem Bekannten per E-Mail erhalten, stammt also nicht von mir.

Weil ich vermehrt danach gefragt wurde: einen starken Traffic-Zuwachs konnte ich dadurch nicht wirklich feststellen, was aber nicht verwunderlich ist, da es einfach viel zu umständlich ist, mit der Zeitschrift in der Hand zum Rechner zu gehen, in einer Suchmaschine nach dem Artikel-Titel suchen (in der c’t wurde nicht die Blog-URL erwähnt) und dann auf die Seite zu wechseln. Ganz anders würde dies bei einem Direktlink von Heise, Spiegel, etc. aussehen.

Informationen zum Artikel:

Weiterblättern im Blog:

15 Comments:

Gravatar

1

Cedric Weber

18. September 2007, 4:17

Cool, sollte mal wieder eine c’t kaufen fällt mir gerade ein, – so zur Abwechslung. Der Traffic damals bei mir war auch vergleichsweise unerheblich (36 Referrer), trotz Textlink und Soft-Link.

Gravatar

2

Daniel

18. September 2007, 6:44

Soweit ich den Screenshot in Erinnerung habe ist aber dein Logo (Software Guide) zu sehen, was die Suche eigentlich bei Google auch wieder vereinfachen sollte.
Auf jedenfall passiert sowas nicht jedem und das mit dem „eigenen“ Content wird auch noch kommen :)

Gravatar

3

caschy

18. September 2007, 7:22

Schon erstaunlich, wie schnell sowas rumgeht und wie viele verschiedene Modifikationen es mittlerweile gibt.

Gravatar

4

thomas

19. September 2007, 12:02

… übrigens gibts die „Durchungsankündigung“ hier als PDF-File,
falls das noch nicht irgendwo erwähnt wurde.

Gravatar

5

Michael

20. September 2007, 14:54

Wollte dir gerade den selben Hinweis schreiben und was sehe ich, es gibt sogar schon einen Beitrag dazu… ich werde alt! :D

Gravatar

6

Mickey

21. September 2007, 10:12

Diese Durchsuchungsankündigung ist für mich als wenn jemand meine Post aufmachen würde! Da gibt es doch ein Briefgeheimnis oder?

Gravatar

7

Christian

23. September 2007, 19:01

Gratulation, denn das ist doch sicher eine (kleine) Ehre für dich. Ich kauf die CT schon lange nicht mehr, da ich fast alle Infos auch im Internet finden kann. Außerdem wird die auch immer teurer.

Ich wünsch dir auf jeden Fall mehr mediale „Verlinkungen“. Verdient hast du´s mit deinen großartigen Artikeln.

Gravatar

8

Naja

28. September 2007, 12:07

kleine Frage rein aus Interesse:

Wurdest du eigentlich von der CT vorher irgendwie angeschrieben oder so?

Wenn ich beim schnellen Überfliegen deiner rechtlichen Seite das richtig Verstanden habe, hätten sie doch bei dir eine Erlaubnis einholen müssen …

Gravatar

9

alex

30. September 2007, 2:23

@christian
auf die stoffel vom heise-verlag las ich nichts kommen!
alles richtige freaks;-)

mfg alex

Gravatar

10

Michael

30. September 2007, 9:57

btw: c’t
Diesmal lag sie am Samstag im Briefkasten.

Gravatar

11

Michael (Author)

30. September 2007, 23:43

@Naja: nein, ich wurde nicht informiert, dafür aber von zahlreichen Lesern nach der Veröffentlichung (danke nochmal dafür!). Meines Wissens ist die Veröffentlichung eines Screenshot auch ohne Einwilligung zulässig, bin aber kein Urheberrechts-Experte und werde auch den Heise-Verlag deswegen sicherlich nicht verklagen :)

Gravatar

12

Michael

30. September 2007, 23:45

Sofort abmahnen und gleichzeitig den Fall bei „Vorsicht Kunde“ melden! :D

/ironie

Glaube auch nicht, das sie für einen Screenshot um Erlaubnis fragen müssen.

Gravatar

13

Gordo

31. Oktober 2007, 19:43

Glückwunsch! So muss es sein, aber die URL zu deiner Seite hätten sie schon noch erwähnen können…

Gravatar

14

djmarten

17. November 2007, 11:10

genau das denke ich aber auch..
ps finde die online durchsuchung megafrech, naja man hat ja sowieso nichts zu sagen :-/

Gravatar

15

HGH

4. Dezember 2007, 4:38

Ein Screenshot von einer öffentlich frei zugänglichen Seite dürfte nicht abmahnfähig sein.. ;-)

Die Kommentarmöglichkeit ist derzeit für diesen Artikel ausgeschaltet.

Blog-Kategorien

Volltextsuche

Neueste Artikel

Neueste Kommentare

Neueste Trackbacks/Pingbacks

Andere Projekte

Blogparade

dient als zentrale Anlaufstelle für Blog-Paraden bzw. Blog-Karnevals und andere von BloggerInnen veranstaltete Aktionen.

Mediadaten

Feed-Statistik:
Feedburner

Software Guide gibt es seit Dezember 2005 und es werden durchschnittlich 2 Blog- Beiträge/Monat veröffentlicht. Die Themenschwerpunkte sind in der Tagcloud ersichtlich. Mehr Infos...

Links

 

Nach oben

Wordpress

© 2005-2024 Software Guide | ISSN 1864-9599